Das wichtigste in Kürze

1. Du kannst ohne finanziellen Beitrag an einer Verlosung teilnehmen

2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit steuerlichem Erstwohnsitz in der Schweiz. Du musst dich auf der Webseite registrieren, damit wir dich im Falle eines Gewinns kontaktieren können.

3. Mit der Teilnahme an der Verlosung willigst du ein, an Umfragen, Veröffentlichungen (Medien, Webseite und Social Media) und Studien des Vereins über das Grundeinkommen teilzunehmen und erlaubst uns, die Resultate zu publizieren.

4. Du kannst für dich und/oder für deine Kinder unter 16 Jahren teilnehmen.

Das Gewinnspiel dieser Webseite wird veranstaltet vom gemeinnützigen Verein “Grundeinkommen für Dich”, Binzstr. 12, 8045 Zürich (nachträglich “Verein” genannt).

1. Teilnahme

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und kann unabhängig von einer Spende erfolgen. Die Teilnahme erfolgt durch die Registrierung zur aktuellen Verlosung und einer obligatorischen Einwilligung zu unseren Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien.
Die Teilnahme muss für jede weitere Verlosung erneuert werden. Die Erneuerung der Teilnahme kann im persönlichen Konto auf der Webseite erfolgen.
 

2. Teilnahmeberechtigung/-bedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit steuerlichem Erstwohnsitz in der Schweiz, ausgenommen Mitarbeitende des Vereins Grundeinkommen für Dich.

Mit der Registrierung zu einer Verlosung erklärt sich der Teilnehmende bereit, an Umfragen, Veröffentlichungen (Medien, Webseite und Social Media) und Studien des Vereins über das Grundeinkommen teilzunehmen und erlaubst uns, die Resultate zu publizieren. Persönliche Daten werden dabei nie an Dritte weitergegeben.

 

3. Datenerhebung

Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten (Übername, E-Mail, Passwort, Telefonnummer, Vorname, Name und Adresse) werden von uns gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Auf der Webseite deinbge.ch wird jedoch ausschliesslich der Übername einer Person öffentlich verwendet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen.

 

4. Mehrfachteilnahmen

Die Teilnahme an einer Verlosung ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachregistrierungen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern).

 

5. Ausschluss von der Teilnahme

a) Neben dem automatischen Ausschluss durch Mehrfachteilnahme können Personen, die die ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie versuchen den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Webseite deinbge.ch zu manipulieren (Software), oder Mitarbeiter des Veranstalters stören, bedrohen oder belästigen, von der Teilnahme aller zukünftigen Verlosungen ausgeschlossen werden.

b) Gewinner einer Verlosung eines Grundeinkommens sind während der Dauer der Auszahlung des Grundeinkommens von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen.

 

6. Gewinnermittlung/-ausschüttung

a) Sobald der Gesamtbetrag eines Grundeinkommens gesammelt ist, wird die aktuelle Verlosung abgeschlossen, d.h. es werden keine neuen Teilnehmer zur Verlosung zugelassen und das Datum der Verlosung wird veröffentlicht. Neue Registrierungen und Spenden werden einer neuen Verlosung zugeordnet.

b) Jedem Teilnehmer wird ein Code zugeteilt, der jederzeit im Benutzerkonto eingesehen werden kann. Der einzig relevante Code für die Verlosung ist der im System pro Teilnehmer gespeicherte Code.

c) Jede Verlosung eines Grundeinkommens erfolgt nach dem Zufallsprinzip und wird filmisch dokumentiert. Der Film über eine Verlosung ist nach der Verlosung auf der Webseite deinbge.ch einsehbar. Weitere Korrespondenzen über das Gewinnspiel werden nicht geführt.

d) Die Gewinner werden per Mail oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinn eines Grundeinkommens wird in zwölf monatlichen Raten von max. 2500 CHF ausbezahlt und ist vor Auszahlung nicht auf Drittpersonen übertragbar. Für die korrekte Deklaration und die Zahlungen eventuell anfallender Steuern und weiterer Abgaben sind die Gewinner selbst verantwortlich.

 

7. Verfall des Gewinnanspruchs

Ist die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung nicht binnen einer Woche nach der Ziehung durchgeführt werden kann, verfällt der Gewinnanspruch. Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 5 erfüllte.

 

8. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

a) Der Verein behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemässe Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/einer Teilnehmenden verursacht wurde, kann der Verein von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

b) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.

 

9. Rechtsweg und Haftung

a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

b) Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.

 

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht.